Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bis dahin gültige Verpackungsverordnung (VerpackVO) ab.
Hauptziele des Verpackungsgesetzes sind die Ausweitung der Recyclingquote und des Wettbewerbs. Ein größerer Teil des anfallenden Verpackungsmülls soll über die dualen Systeme erfasst werden. Die Regelungen sollen ein gesetzeskonformes Verhalten aller Marktteilnehmer sicherstellen und Trittbrettfahrerei reduzieren. Es soll dafür gesorgt werden, dass alle zu lizenzierenden Mengen tatsächlich an einem dualen System beteiligt werden.
Die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ermöglicht, dass ab 2019 erstmals durch ein öffentliches Register LUCID einsehbar wird, welche Hersteller, Händler und/oder Vertreiber von Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Die ZSVR ist für die Kontrolle der Systeme und Branchenlösungen, die Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern, sowie die Standardisierung der Recyclingfähigkeit von Verpackungsprodukten verantwortlich.
Unter www.verpackungsregister.org finden Sie weitere Informationen.
JUNG Verpackungen GmbH ist bei LUCID mit der Nummer DE2134426557250 erfasst.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dabei gelten als private Endverbraucher nicht nur private Haushalte, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des VerpackG. Zu den Verkaufsverpackungen gehören ausdrücklich auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen.
Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, gewerbliche Verpackungen, Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, sowie Verpackungen für den innerbetrieblichen Verbrauch.
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen - sie zählen zu den Verkaufsverpackungen. Merkmal einer Serviceverpackung ist i.d.R., dass der Zeitpunkt der Befüllung der Verpackungen im Wesentlichen mit dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Abgabe an den Endverbraucher) zusammenfällt.